Ausbildung für Waldarbeiten: Übergangsfrist läuft bis Ende 2021
Alle Personen, die im Auftragsverhältnis Waldarbeiten ohne Berufsausbildung als Forstwart/Forstwartin ausführen, müssen ab 1.1.2022 über einen entsprechenden Kursnachweis verfügen. Das gilt z.B. für Landwirte aber auch für Angestellte und Lernende in der Landwirtschaft und für Personen aus anderen Bereichen.