Fakten & Zahlen
Die Wälder der WZGO werden von Forstbetrieben, Unternehmern und Waldeigentümern bewirtschaftet. Die Revierförster überwachen und begleiten die Waldbewirtschaftung und leiten die Forstbetriebe. Das Forstrevier gilt als massgebende Bezugsebene für die Zertifizierung (RMU=Resource Management Unit). Es umfasst in der Regel ein geographisch abgegrenztes Gebiet und deckt alle Eigentümergruppen (öffentliche und private Waldeigentümer) ab. Einige grössere Waldeigentümer bilden ein eigenes Revier. Für den Vollzug der hoheitlichen Aufgaben im Forstrevier ist der Revierförster zuständig. Die Waldeigentümer anerkennen die generelle fachliche Zuständigkeit des Revierförsters als Ressource-Manager (vgl. 3.1.2). Kantonale Gesetze, Verordnungen, Reglemente und Richtlinien bestimmen die Verantwortung und Zuständigkeit des Revierförsters. Für die Eigentumsstruktur besteht eine Datenbasis, welche laufend aktualisiert wird. Die Waldflächen- und Eigentumsstruktur präsentiert sich ab Oktober 2018 wie folgt: