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Verband & Politik | ZeitschriftenLesezeit 4 min.

Parlament ermöglicht Richtpreise für Schweizer Holz

Waldbesitzer und Abnehmer von Rohholz können künftig Richtpreise vereinbaren und diese veröffentlichen. Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt.

Die grosse Kammer hiess die Änderung des Waldgesetzes mit 152 zu 11 Stimmen bei 16 Enthaltungen gut. Die Nein-Stimmen kamen aus den Reihen von SVP und FDP. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Angestossen hatte die Gesetzesänderung der Innerrhoder Mitte-Ständerat Daniel Fässler mit einer parlamentarischen Initiative. Die zuständige Ständeratskommission erarbeitete daraufhin eine Vorlage.

Die Änderung soll die rund 250'000 Schweizer Waldbesitzerinnen und -besitzer befähigen, sich beim Verkauf von Rohholz aus ihren Wäldern an Marktpreisen zu orientieren, ohne ein Verfahren befürchten zu müssen, hatte Fässler in der Ständeratsdebatte im Juni sein Anliegen begründet. Solche Richtpreise gebe es auch bei anderen landwirtschaftlichen Produkten.

Für viele Waldbesitzer sei heute die Nachfrage nach Rohholz schwer abzuschätzen, sagte etwa Christophe Clivaz (Grüne/VS). So bestehe die Gefahr, dass dem Wald zu viel Holz entnommen werde.

Der Bundesrat war mit der Gesetzesänderung einverstanden. Auch er vertrat die Ansicht, ohne transparente Marktpreise sinke der Anreiz, den Wald zu pflegen. Zugleich seien die kartellrechtlichen Vorgaben eingehalten, denn einzelne Unternehmen könnten nicht zur Einhaltung solcher Richtpreise gezwungen werden.

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Leiter Kommunikation und Politik, WaldSchweiz
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